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   BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17896
BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00 (1) (https://dejure.org/2005,17896)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 BvR 981/00 (1) (https://dejure.org/2005,17896)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 BvR 981/00 (1) (https://dejure.org/2005,17896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVG § 61 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 113 Abs. 2
    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00
    Die Nichtigkeit der Abfallausfuhrabgabe gemäß § 8 Abs. 1 Satz 6 AbfVerbrG hat die Nichtigkeit der Gesamtregelung des § 8 AbfVerbrG zum Solidarfonds Abfallrückführung mit den genannten Ausnahmen zur Folge, denn mit dem Wegfall der Abgabe als Instrument zur Finanzierung der staatlichen Garantenpflichten bei der Rückführung fehlgeschlagener Abfallexporte verliert die Gesamtregelung überwiegend ihren Sinn (vgl. grundlegend BVerfGE 8, 274 ).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00
    Diese Verordnung aber schließt, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen entschieden hat (EuGH, RS C-389/00, Slg. 2003-2, I-2022), für ihren Geltungsbereich ohnehin die finanzielle Inpflichtnahme der Exporteure für die Folgen fremden Verhaltens aus, weist also die Kosten der mitgliedstaatlichen Gewährleistung der Rückführung fehlgeschlagener Transporte im praktischen Ergebnis den öffentlichen Haushalten zu.
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